Christin Kühn

Erneuerungswahl Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Amtsdauer 2022 – 2026
Im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ordnet der Gemeinderat den 3. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 - 2026 für Sonntag, 12. März 2023 an. Gemäss Art. 6 und 14 der Kirch-gemeindeordnung vom 6. Dezember 2020 ist an der Urne zu wählen:

1 Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit evangelisch-reformierter Konfession. Der politische Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See ist nicht Pflicht. In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR werden leere Wahlzettel verwendet.


Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Postfach 718, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-ten.


Wahlleitende Behörde
Gemeinderat Uetikon am See
Bereitgestellt: 16.12.2022      
aktualisiert mit kirchenweb.ch