Christin Kühn

Erneuerungswahl Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

Amtsdauer 2026 - 2030
Im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ordnet der Gemeinderat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl 2026 – 2030 für den Sonntag, 8. März 2026 an. Ein allfälliger 2. Wahlgang wird am Sonntag, 14. Juni 2026 durchgeführt. Gemäss Art. 6 und 14 der Kirchgemeindeordnung vom 26. Juni 2022 sind an der Urne zu wählen:

5 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege inkl. dessen Präsident/in


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, mit evangelisch-reformierter Konfession. Der politische Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See ist nicht Pflicht. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung werden gedruckte Wahlzettel verwendet, sofern bis zum 11. November 2025, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde) Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die Person das Amt bereits innehat, auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 evangelisch-reformierten Stimmberechtigten der Gemeinde Uetikon am See unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer 2. Frist von 7 Tagen, vom 28. November bis 4. Dezember 2025, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das entsprechende Formular für die Wahlvorschläge ist bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, 044 922 72 00, gemeinde@uetikonamsee.ch erhältlich oder kann im Internet unter uetikonamsee.ch oder
ref-uetikon.ch bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, c/o Andreas Wunderlin, Im Ebnet 24, 8700 Küsnacht, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uetikon am See, 3. Oktober 2025

Gemeinderat Uetikon am See
Urs Mettler, Gemeindepräsident
Reto Linder, Gemeindeschreiber
Bereitgestellt: 03.10.2025      
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