Ersatzwahl eines Mitglieds der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 1. November 2024 im Blickpunkt Uetikon ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Niggli Gerhard (Geri), geb. 1961, Rechtsanwalt, Binzigerstrasse 14, Uetikon am See.
In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 17. Januar 2025 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See hat, der reformierten Landeskirche angehört, sowie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Uetikon am See eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Uetikon am See, Zentrale Dienste, erhältlich oder können unter www.uetikonamsee.ch heruntergeladen werden.
Bleibt es bei einem Wahlvorschlag wird der Vorgeschlagene durch eine stille Wahl bestimmt. Bei mehreren Wahlvorschlägen wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege, Postfach, 8706 Meilen, Rekurs mit Antrag und Begründung erhoben werden.
Uetikon am See, 10. Januar 2025