Christin Kühn

Kirchgemeindeversammlung am 8.12.2024

Wir laden Sie herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung am 8. Dezember 2024, um 11.00 Uhr, im Anschluss an den Gottesdienst.
Traktanden

1. Budget 2025
2. Steuerfuss 2025
3. Informationen Bauprojekt Gartenstrasse 2
4. Anfragen gemäss § 17 GG
§17. 1 Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfra-gen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schriftlich an den Gemeindevorstand.
2 Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Ge-meindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.
3 In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.


Nach der offiziellen Versammlung:
5. Informationen aus der Kirchenpflege

Die Anträge mit den dazugehörigen Akten können ab Freitag, 8. November 2024, während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus (Einwohnerdienste) und im Sekretariat an der Bergstrasse 107 eingesehen werden

Die Kirchenpflege
Bereitgestellt: 01.11.2024     Besuche: 45 Monat 
Datenschutz             /             aktualisiert mit kirchenweb.ch