Christin Kühn

Kirchgemeindeversammlung am 7. Dezember 2025

Wir laden Sie herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung am Sonntag, 7. Dezember 2025, um 11.00 Uhr, im Anschluss an den Gottesdienst.
Traktanden

1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 29.6.2025
2. Budget 2026
3. Steuerfuss 2026
4. Änderung der Kirchgemeindeordnung
5. Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz*

*§17. des Gemeindegesetzes
1 Die Stimmberechtigten können über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse Anfragen einreichen und deren Beantwortung in der Gemeindeversammlung verlangen. Sie richten die Anfrage schrift-lich an den Gemeindevorstand.
2 Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Ge-meindevorstand spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich.
3 In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Nach der offiziellen Versammlung:
Informationen aus der Kirchenpflege

Die Anträge mit den dazugehörigen Akten können ab Freitag, 7. November 2025 während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus (Einwohnerdienste) und im Sekretariat an der Bergstrasse 107 eingesehen werden

Die Kirchenpflege
Bereitgestellt: 14.10.2025     Besuche: 580 Monat 
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