Beschlüsse und Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 29. Juni 2025
Die Kirchgemeindeversammlung vom 29. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst.
Traktanden
1. Protokoll KGV 8.12.2024: Genehmigung
2. Jahresrechnung 2024: Genehmigung
3. Jahresbericht 2024: Kenntnisnahme
4. Es sind keine Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes eingegangen
Das Protokoll liegt ab dem 4. Juli 2025 im Kirchgemeindesekretariat, Bergstrasse 107, und in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Es ist gleichzeitig auf www.ref-uetikon.ch aufgeschaltet.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Uetikon am See, 4. Juli 2025
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uetikon am See